Hundeklick.de - Das Onlineportal rund um den Hund 

Du suchst deutschlandweite Themen, Tipps, Anbieter und Infos rund um den Hund? - Dann bist du hier genau richtig. Trends für Hundefreunde in Sachen HundebedarfHundeinfos von Profis, Hunde-News aus aller Welt oder Anbieter aus deiner Region. Also, leg los und hol dir deine Infos rund um den Hund. Wir wünschen dir viel Spaß auf Hundeklick.de

News

Alle News und aktuellen Themen rund um euren Vierbeiner!

Muss ich meinen Hund anmelden und versichern?

Muss ich meinen Hund anmelden und versichern?

Wir bekommen fast täglich die Frage: Muss ich meinen Hund anmelden, Steuern für ihn zahlen und versichern?

Antwort auf die Rechtsfrage:

Sehr geehrte Hundeklick-Freunde,

der Unmut zum Thema Hundesteuer ist gerade aus dem Aspekt verständlich, dass kein Hundehalter weiß, wofür die Steuerzahlungen verwendet werden.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer, die nicht zweckgebunden ist. Zudem ist dies Bundesländer-Angelegenheit ohne klare Bemessungsgrundlage. Dies erklärt, das es von Stadt zu Stadt so unterschiedlich hohe Steuersätze gibt.

Des Weiteren wird die Hundesteuer u.a. als diskriminierend verstanden, da viele Menschen es sich "nicht leisten können" einen Hund zu halten und somit die Hundehaltung für manchen unmöglich gemacht wird.  

Grundsätzlich ist man als Hundehalter meldepflichtig und es geht keine Aufforderung der Behörde voraus. Dies beispielhaft an § 13 hamburgisches HundeG gezeigt: "Die Halterin oder der Halter ist verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung beziehungsweise bei Welpen nach Ablauf des Monats, in dem der Hund nachweislich den dritten Lebensmonat vollendet hat, folgende Angaben und Unterlagen zu übermitteln...". 

Wer die Anmeldung seines Hundes ignoriert, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss durchaus mit einer nicht unerheblichen Geldbuße rechnen. 

In Hamburg ist dies verankert in § 27 Abs. 1 Nr. 1 n) HundeG, die Geldbuße ergibt sich aus Abs. 3 dieser Vorschrift: "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden". Was viele nicht wissen: In § 27 Abs. 4 HundeG könnte die zuständige Behörde den Hund sogar einziehen! 

Vorsicht...

Man sollte grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass schon keiner die Hundehaltung bemerken wird. 

Zum einen kann es einer nicht gut mit ihnen meinen und meldet den Hund beim Ordnungsamt. 
Im schlimmsten Fall wird die Behörde auf ihren Hund durch ein Unfallgeschehen oder eine Interaktion mit anderen Tieren aufmerksam. 

Mittlerweile sind viele Städte und Gemeinden dazu übergegangen, sog. "Hunde-Detektive" einzusetzen. Dabei handelt es sich zumeist nicht um städtische Mitarbeiter, sondern um im Auftrag handelnde private Unternehmen. Es soll damit eine aktuelle Hundebestandsaufnahme vorgenommen werden, um der Dunkelziffer - von nicht ordnungsgemäß angemeldeten Tieren - auf die "Spur" zu kommen.

In Hamburg gilt - ebenfalls Bundesländer-Angelegenheit - eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. 

Ganz unabhängig von der gesetzlichen Forderung des Wohnsitz-Bundelandes sollte dringend eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, denn aller Euphorie zum Trotz, man sollte sich immer vor Augen führen, dass ein Hund nunmal ein Tier ist und das Verhalten eines Tieres ist nicht vorhersehbar. 

Wie bereits im Beitrag "Hundehalterhaftung" beschrieben, stellt nach § 833 BGB allein die Haltung eines Tieres eine Gefährdung dar, für die der Halter verantwortlich ist und kein Verschulden vorausgesetzt wird. Demnach ist man als Hundehalter - unabhängig von seinem eigenen Verschulden - verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der durch seinen Hund einem anderen entstanden ist. 

Dabei sind zahlreiche Fallgestaltungen denkbar: Von einer Bissverletzung bis hin zum Auslöser eines schweren Verkehrsunfalls, wo die Schadenshöhen in die Hunderttausende gehen können. 

In den meisten Fällen ist ein Hund nun einmal ein Luxustier und hier sollte m.E. jeder so vernünftig sein und für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, denn egal wie vorsichtig man selber ist, es kann immer etwas passieren!

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die mir erteilte rechtliche Information ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Darstellungen beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

B. Rakow - Rechtsanwältin

Bei unserem Partner Petplan könnt ihr für eure Hunde OP Verischerungen und auch Haftpflichtverischerungen abschließen - Sofort abschließen