Hundesteuer in Hamburg

Hundesteuer in Hamburg

Jeder Hundebesitzer in Hamburg muss seinen Hund anmelden und auch Steuern für ihn zahlen.

Das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ist zentral zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer in Hamburg. Mit der Anmeldung beim Hunderegister wird auch gleichzeitig die steuerliche Anmeldepflicht erfüllt. Dies gilt ebenso für die Abmeldung. Um eine beschleunigte Bearbeitung bei möglichen Erstattungen zu erreichen, können Sie Ihren Hund daneben auch direkt beim Finanzamt abmelden.

Die Steuer beträgt 90,- Euro im Jahr und bei gefährlichen Hunden 600,- Euro im Jahr.

Bei Erlass- oder Befreiungsanträgen wie zum Beispiel Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Schwerbehinderung von mehr als 50 Prozent müssen Sie sich neben der Registrierung beim Hunderegister an das Finanzamt wenden.