Darf ich Tierabwehrspray einsetzen?

Darf ich Tierabwehrspray einsetzen?

Konkreter Fall: Eine Userin möchte wissen, wenn ein anderer Hund knurrend und schnappend auf sie und ihren Hund zuläuft

und der Besitzer nirgends in Sicht ist, ob sie dann rein rechtlich gesehen Tierabwehrspray gegen den Hund einsetzen darf? (In einem Auslaufgebiet mit Leinenpflicht!)

Antwort auf Rechtsfrage:

Sehr geehrte Hamburger-Hunde-Freundin,

es wird vorliegend immer auf den Einzelfall ankommen.

Anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wird der Einsatz des Pfeffersprays daran zu beurteilen sein, ob eine konkrete Notwehrsituation besteht, die ohne Einsatz von Pfefferspray nicht zu entschärfen ist.

Ein reines Zulaufen oder Bellen eines abgeleinten Hundes würde dafür sicherlich nicht ausreichend sein, da dieses bei Hunden auch im Spiel oder bei Freude durchaus möglich ist. 
Mit dem von Ihnen geschilderten Knurren und Zuschnappen dürfte eine Notwehrsituation gegeben sein, in der Sie gerechtfertigt auch zum Einsatz von Tierabwehrspray greifen könnten.

Trotzdem möchte ich zu bedenken geben, dass der Einsatz von Tierabwehrspray/Pfefferspray durchaus problematisch sein kann. 
Man muss trotz angespannter Grundsituation sich vor Augen führen, dass man bei entgegenkommendem Wind selber davon etwas abbekommen könnte. 
Des Weiteren könnte der andere Hund sich dadurch noch angestachelt fühlen und daraufhin blindlings um sich beißen. 
Man kann aber genauso gut seinen eigenen Hund außer Gefecht setzen, wenn dieser die Ladung abbekommt.

Vom Einsatz eines Pfeffersprays ist somit eher abzuraten, da man nicht vorhersagen kann, wie der andere Hund darauf reagiert und/oder sich die Situation grundsätzlich entwickeln könnte.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die mir erteilte rechtliche Information ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Darstellungen beruht. 
Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. 
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.