Gefährliche Hunde - Regelungen Hamburg

Gefährliche Hunde - Regelungen Hamburg

So lauten die Regelungen für gefährliche Hunde (nach §2)

Für gefährliche Hunde gelten gesonderte Vorschriften...

Die Haltung ist in jedem Fall erlaubnispflichtig. Der Hund ist immer mit Maulkorb und Leine zu führen. Sie dürfen den Hund nur zuverlässigen Personen zum Ausführen überlassen. Am Zugang zum Grundstück bzw. zur Wohnung ist mit einem Warnschild kenntlich zu machen, dass ein gefährlicher Hund gehalten wird.

Zu den gefährlichen Hunden zählen neben individuell auffällig gewordenen Hunden, bestimmte Hunderassen:

American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde.

Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich; Freistellungen sind jedoch möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.

Vorschriften für Bullterrier und Rottweiler

Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung (vor dem 1. April 2006) erteilt worden sind, gelten weiter.

Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.

Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes:

Erforderliche Unterlagen:

Schriftlicher Antrag, berechtigtes Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes, Nachweise über die Sterilisation oder Kastration des Hundes, über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip und über die Zuverlässigkeit (insbes. Volljährigkeit, Straffreiheit, keine schwere psychische Erkrankung, keine Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit). Detailauskünfte erteilt das zuständige Verbraucherschutzamt.

Gebühren

320 EUR + 13 EUR für das Führungszeugnis