Hundehaftpflicht und Mikrochip

Hundehaftpflicht und Mikrochip

Alle Hundehalter müssen für ihre Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen. 

Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Mio EUR, Selbsbeteiligung: max. 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.

Alle Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.