Hund anmelden - München

Hund anmelden - München

Wenn man einen Hund hat, dann muss man ihn anmelden. Das gilt natürlich auch in München. 

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund anmelden:
  • wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
  • wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
  • wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach München zugezogen sind.

Anmeldefrist:
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen an:

  • nachdem Sie ihn aufgenommen haben,
  • nachdem er vier Monate alt geworden ist (geboren von Ihrer gehaltenen Hündin) oder
  • nachdem Sie nach München gezogen sind

Anmeldeform:
Melden Sie Ihren Hund an:

  • per Online-Formular
  • per PDF-Formular
  • per Fax
  • telefonisch
  • persönlich
Für Unterwegs finden Sie die wichtigsten Informationen zu Leinenpflicht usw. mit Hilfe unserer Zamperl-App, aufrufbar über Ihr Smartphone (zamperl-app.de). 

Benötigte Unterlagen:

Folgende Angaben benötigen wir:  

  • Wurfjahr
  • Rasse
  • Farbe
  • Geschlecht
  • Erst- oder Zweithund
  • seit wann wird der Hund gehalten
 Besonderheiten:

Hundesteuermarke:

  • Sie erhalten bei der Anmeldung ein Hundezeichen. Ihr Hund muss dieses außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen.

Kontrollen:

  • Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.

Verlust der Steuermarke:

  • Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr ausgehändigt. Die Gebühr beträgt derzeit 5,00 Euro.

Beschädigung der Steuermarke:

  • Bei Beschädigung der Steuermarke erfolgt ein kostenloser Austausch gegen Rückgabe der Marke.

Gebührenrahmen:

100,00 Euro jährlich für jeden gehaltenen Hund
800,00 Euro jährlich für jeden gehaltenen Kampfhund

Bei geringem Einkommen bzw. bei Bezug von Sozialleistungen besteht in besonderen Notlagen oder bei anderen Ausnahmesituationen die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Hundesteuer zu stellen. Für Einzelfragen können Sie mit uns unter den unten angegebenen Telefonnummern (Erlass und Befreiung) Kontakt aufnehmen.

Beachten Sie bitte:

  • Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig.
  • Einen Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Anmeldung und sodann nur mehr in den Fällen, wenn sich Änderungen ergeben, die sich auf die Feststetzung der Steuer auswirken.
Verlust der Steuermarke:
Die Gebühr für eine neue Steuermarke beträgt derzeit 5,00 Euro 

Zahlungsarten:

  • Lastschrift-Einzugsverfahren
  • Überweisung
  • Barzahlung

Rechtliche Grundlagen:

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt München

Fragen & Antworten:

Wer ist Hundehalterin / Hundehalter?

  • Als Hundehalterin / Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
  • Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind sie Gesamtschuldner.

Was passiert bei Verstößen gegen die Hundesteuersatzung?

  • Wenn Sie die Vorschriften missachten, können Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann Ihr Verstoß als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Muss ich Hundekot beseitigen?

  • Sie als Hundebesitzerin / Hundebesitzer sind verpflichtet, den Schmutz Ihes Tieres zu beseitigen.

Wird nicht die Hundesteuer zur Reinigung verwendet?

  • Diese weit verbreitete Meinung ist falsch. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger.