Anleinpflicht in Hamburg

Anleinpflicht in Hamburg

Anleinpflicht und Befreiung von der Anleinpflicht

Wichtig:

Ab 1.1.07 gilt in Hamburg eine allgemeine Anleinpflicht. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder wer mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat (zuständig: Verbraucherschutzamt). Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, wenn ein entsprechendes tierärztliches Attest vorliegt in dem eine Diagnose zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist. Gefährliche Hunde können nicht befreit werden.

Erforderliche Unterlagen für die Leinenbefreiung:

Beim Sachverständigen: Personalausweis oder Reisepass mit letzer Meldebestätigung, die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen,sofern gleichzeitig die Anmeldung erfolgen soll. 

Im Verbraucherschutzamt: Personalausweis oder Reisepass mit letzer Meldebestätigung, die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen,sofern gleichzeitig die Anmeldung erfolgen soll und den Nachweis darüber, dass eine anzuerkennende Prüfung über den Gehorsam des Hundes abgelegt wurde (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung).

Gebühren:

9 EUR (beim Sachverständigen), 18 EUR für Gruppen (Familien), 18 EUR im Verbraucherschutzamt ( Ermäßigung auf 9 EUR aus sozialen Gründen möglich).

Stadt: Hamburg