Hund beißt anderen Vierbeiner

Hund beißt anderen Vierbeiner

Der Fall „Hund beißt Hund“ kommt in der anwaltlichen Praxis gar nicht so oft auf den Schreibtisch!

Zum einen resultiert dies daraus, dass bei unangeleinten und insoweit sozialisierten Hunden, diese sich über ihre Körpersprache verständigen, so dass zumeist ein Hundebiss ausbleibt. In der Regel erkennt der drohende Hund die Unterwerfungsgesten des anderen.

Zum anderen, werden diese Fälle durchaus unkompliziert durch die Hundehalter-Haftpflichtversicherungen reguliert.

Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetzliche Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) zur Anwendung. Hierbei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, d. h. das der Tierhalter verschuldensunabhängig für den Schaden haftet, der durch sein Tier entstanden ist.

Im Regelfall bedeutet das gegenseitige Beißen, dass der eine Hundehalter für die Verletzung und deren notwendigen Behandlungskosten am anderen Hund aufzukommen hat.

Dazu hat das Amtsgericht München Az.: 242 C 31835/01 entschieden: Kommt es zu einer Rauferei zwischen zwei freilaufenden, nicht angeleinten Hunden, so spielt der Größenunterschied bei Hunden eine Rolle! Die von einem großen Hund ausgehende Gefahr ist größer, als die von einem kleinen Hund ausgehende Gefahr. 

War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.

(So entschieden:  Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39)


Ergänzung, da einige Rückfragen bezüglich der "Anleinsituation" kamen:

Haftung des angeleinten Hundes gegenüber dem freilaufenden Hund:

Wie in allen Rechtsangelegenheiten wird es immer auf den Einzelfall ankommen! 

Nach der allg. Tierhalterhaftung als Gefährdungshaftung, kommt es grundsätzlich nicht auf ein Verschulden an, so dass auch der Hundehalter des angeleinten Hundes in der Haftung ist, sobald sein Tier ein anderes schädigt. Jedoch wird die Anleinsituation für einen Hundehalter durchweg positiv bewertet, so dass der Halter des nicht angeleinten Hundes - mit ggfs. Verletzungen auf dessen Seite - den höheren Haftungsmaßstab zu tragen hat bzw. für den Schaden an seinem Tier alleine aufzukommen hat.

Telefon: 040 - 38 66 23 37

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