Haftet die Hundeversicherung auch, wenn der Hund nicht angeleint war?

Haftet die Hundeversicherung auch, wenn der Hund nicht angeleint war?

Konkreter Fall: Eine Userin war mit ihrem Hund und einer Freundin und ihrem Hund spazieren.

Die Hunde haben zusammen gespielt, dabei blieb der Hund der Userin mit dem Zahn an dem Ärmel der Jacke hängen und riss ein "Dreieck" rein. Nun möchte die Versicherung wissen ob der Hund angeleint war ?

Antwort auf Rechtsfrage:

Leider sind die Versicherungen in Ihren Bedingungen nie genau identisch, deshalb ist schon beim Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung dringend anzuraten, dass man die Vertragsbedingungen erfragt, um den bestmöglichen Schutz zu erreichen und die für sich individuellen Risiken mit seinem Hund abzudecken.
Unter den vielen speziellen Versicherungsklauseln, gibt es u.a. Versicherer, die einen Leinenzwang vorschreiben. 

Damit wäre die Haftpflicht auch nur eintrittspflichtig, wenn Ihr Hund beim Schadensfall angeleint war. Dies sollten Sie dringend in Ihren AVB zur abgeschlossenen Versicherung nachlesen.

Wir wollen darauf hinweisen, dass die erteilte rechtliche Information ausschließlich auf den vom User zur Verfügung gestellten Darstellungen beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

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