Probleme mit dem Hund in der Mietwohnung!

Probleme mit dem Hund in der Mietwohnung!

Konkreter Fall: Eine Userin hat eine Freundin, die auch einen Hund besitzt und sie wohnen in einer Wohnung in Hamburg.

Jetzt hat sich ein Nachbar über diesen Hund beschwert und die Genossenschaft hat ihr zwei Wochen gegeben den Hund woanders unterzubringen. Was kann man da unternehmen? Sie hat schon Unterschriften von den anderen Nachbarn gesammelt, aber sie macht sich große Sorgen. 

Antwort auf Rechtsfrage:

Sehr geehrter Hamburger-Hunde-Freund,

wichtig ist zunächst der geschlossene Mietvertrag, darin findet sich regelmäßig eine Bestimmung zur Tierhaltung.

Seit dem BGH-Urteil vom 20.03.2013 - Az. VIII ZR 168/12 - dürfen Wohnungsgenossenschaften im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ihren Mietern nicht generell verbieten, Hunde in den Mietwohnungen zu halten. Die Hundehaltung darf nicht ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die jeweilige Interessenlage verboten werden, denn dies stellt eine unangemessene Benachteiligung der einzelnen Mieter dar.

Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter Hunde ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Vielmehr hat im Einzelfall eine umfassende Interessenabwägung zwischen dem Mieter, seinen Nachbarn, den übrigen Hausbewohnern und dem Vermieter stattzufinden. 

Mangels Benennung des Inhaltes der Beschwerde des Nachbarn, kann dahingehend nicht benannt werden, ob diese völlig haltlos ist. Die Wohnungsgenossenschaft sollte -wie oben benannt- eine Interessenabwägung durchführen, bevor sie eine 2-Wochenfrist zur anderweitigen Unterbringung des Tieres anordnet. Die Unterschriftenliste ist schon einmal ein probates Mittel aufzuzeigen, dass der Hund für die anderen Bewohner/Nachbarn kein "Störfaktor" darstellt. Zum Teil kann ein klärendes Gespräch mit der Hausverwaltung - unter Zuhilfenahme einer unabhängigen dritten Person/Rechtsanwalt - hilfreich und zielführend sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Genossenschaft weitere Maßnahmen - wie eine Kündigung - aussprechen könnte. Sollte dies der Fall sein, so ist anzuraten, sich an einen Rechtsanwalt ggfs. Mieterschutzbund zu wenden.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die mir erteilte rechtliche Information ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Darstellungen beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Telefon: 040 - 38 66 23 37

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: www.rechtsanwaeltin-rakow.dee