Zwischenfall ohne Leinenbefreiung...

Zwischenfall ohne Leinenbefreiung...

Userfrage: Was passiert, wenn mein Hund, ohne Leinenbefreiung, unangeleint einen anderen Hund oder Menschen verletzt?

Zahlt meine Versicherung?

Antwort auf Rechtsfrage:

Sehr geehrte Hundeklick-Freunde,

nach dem Hamburger Hundegesetz sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. 

Grundsätzlich gilt nach § 8 Abs. 1 HundeG: "Hunde sind außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung, an einer geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen...". Wird die Anleinpflicht nicht befolgt und kommt es zur Verletzung eines anderen Hundes oder sogar Menschen, handelt ordnungswidrig nach § 27 HundeG. Dies kann seitens der zuständigen Behörde mit einer nicht unerheblichen Geldbuße geahndet werden und der Hund könnte sogar eingezogen werden.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die zuständige Behörde ein Verfahren nach § 2 Abs. 2 HundeG einleiten, die sog. Gefährlichkeitsüberprüfung. Die Behörde wird zunächst eine Anhörung des Hundehalters anordnen, denn jeder hat ein Recht auf rechtliches Gehör. 

Schon in diesem Stadium des Verfahrens rate ich Ihnen dringend an, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden. Es sollte keine Stellung genommen werden, ohne vorher Akteneinsicht genommen zu haben. 

Leider erlebe ich es sehr oft, dass Hundehalter - in dieser emotionalen Situation - zunächst selbst auf die Anhörung reagieren. Dies führt zumeist zu erheblichen Nachteilen, da Sie - den später hinzugezogenen Rechtsanwalt - die Gestaltungsmöglichkeiten nehmen. Der Sachverhalt wird durch die Hundehalter festgeschrieben und die Erfolgaussichten sinken damit erheblich.

Hinsichtlich der Versicherung, lautet die typische Juristen-Anwort: "Es kommt drauf an". Eine Eintrittspflicht seitens der Versicherung wird dann bestehen, wenn kein Leinenzwang vorgeschrieben ist. Deshalb sollte bereits bei Abschluss der Hundehalterhaftpflicht darauf geachtet werden, ob der Hund immer angeleint sein muss.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die mir erteilte rechtliche Information ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Darstellungen beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
B. Rakow
-Rechtsanwältin-

Telefon: 040 - 38 66 23 37

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Website: www.rechtsanwaeltin-rakow.dee