Tierrechte: Ambivalente Rechtslage
Eine Frage, die jeder Hundebesitzer mit Sicherheit bejaht. Die Gesetzeslage für Tierrechte in Deutschland ist jedoch ambivalent und spiegelt sich im 90. Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches wieder.
Demnach sind Tiere zwar keine Sachen, aber gleichzeitig gelten die Vorschriften für Sachen solange, bis ein entsprechend spezifisches „Tiergesetz“ verabschiedet wird. Der Paragraph besitz daher wenig bis keinen Wert für die Durchsetzung von Tierschutz und Tierrechten.
Tierrechte: Ein Überblick
Der in Gesetze gegossene Tierschutz in Deutschland ist auch erst seit relativ kurzer Zeit von Bedeutung. Tatsächlich war es in der Bundesrepublik erst am 24. Juli 1972 mit der rechtlichen Verankerung des Tierschutzgesetzes soweit. Zusätzlich wurde es den Bundesländern ermöglicht weitergehende Regeln und Bestimmungen zum Tierschutz zu erlassen.
Dennoch sorgt auch das Tierschutzgesetz nicht für einen konsequenten Schutz, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass „vernünftige Gründe“ für Tierquälerei existieren. Entsprechend sind zum Beispiel Tierversuche in Deutschland in der Medizin erlaubt, in der Kosmetik hingegen verboten.
Trotz seiner Schwächen ist das Tierschutzgesetz mit seinem Paragraphen 3 ein Meilenstein, da es zugleich klare Vorgaben zum Tierschutz bestimmt. Hier eine kleine Auswahl:
- Kein von Menschen gehaltenes Haustier darf ausgesetzt oder zurückgelassen werden
- Das Antrainieren von Verhaltensweisen unter Schmerzen ist verboten.
- Kein Tier darf zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung, etc. gezwungen werden, wenn es hierdurch Schmerzen erleidet.
· Es darf nicht zu besonders aggressivem Verhalten abgerichtet werden, in dessen Folge eigene Schmerzen oder das Leiden anderer Tiere entstehen.
· ein Tier darf nichtals Preis oder Belohnung ausgelobt werden.
Auch Tierquälerei ist entsprechend nach §17 TierSchG strafbar und zieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich. Das relativ hohe Strafmaß gegen Tierquälerei veranschaulicht eindeutig, dass Tierquälerei längst keine Sachbeschädigung mehr darstellt und daher keine Bagatelle, sondern eine Straftat ist.
Am 26. Juli 2002 wurden Tierrechte zudem formal im Grundgesetz verankert. Im §20a GG bekennt sich der Staat dazu „Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht“ zu schützen.
Tierrechte: Der Befund
Haben Tiere und damit Hunde also Rechte? Rechte, in dem Sinne, dass diese vor Gericht durchzusetzbar wären, haben sie nicht, da sie nicht als juristische Personen eingestuft sind. In Form des deutschen Tierschutzgesetzes lässt sich jedoch in vielen Fällen gegen Tierquälerei von Hund und Tier vorgehen. Hierbei ist auch das deutsche Tierrecht zu nennen, dass in verschiedenen Gesetzestexten den Umgang mit Tieren als Besitztum regelt. Der Kauf und Verkauf, der Import und Export, sowie Unterbringung und Unterhalt von Tieren ist in Deutschland klar geregelt.
Weitere Informationen rund um die Themen Tierschutz und Tierrecht in Deutschland hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.anwalt.org zusammengestellt. Unter der Rubrik Tierrecht können Sie sich unter anderem über artgerechte Tierhaltung, illegaler und legaler Tierhandel, Einreisebestimmungen für Tiere, Tierversicherungen und das Tierseuchengesetz informieren.
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